Automatisch gut
Gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern erstellen wir, anläßlich einer Objektbesichtigung, eine Rentabilitätsvorausschau und klären die technischen und kaufmännischen Details der Co-Operation.
Behördliche Genehmigungen
Im Anschluss holen wir die behördlichen Genehmigungen ein und nehmen die Lieferung – von in der Regel zwei Geldspielgeräten – vor. Im Rahmen der beantragten Konzession sind max. drei Geräte pro Standort möglich.
Haftung
Gegenüber der Behörden sind wir alleine verantwortlich für den Geschäftsbetrieb „Geldspielgeräte“. Unsere Geschäftspartner sind von jeder Haftung, auch gegenüber Spielern, befreit.
Monatliche Abrechnungen
Im 4 Wochenturnus erfolgt die beleggestützte, manipulationssichere Abrechnung der Geldspielgeräte.
Unsere Co-Operationspartner entscheiden, ob der anteilige Betrag direkt in bar ausgeschüttet oder überwiesen werden soll.
Die Vergnügungssteuer wird anteilmäßig getragen und von uns gegenüber den Finanzbehörden angezeigt und abgeführt.